Schutzkonzept des Ev. Kinder- & Jugendwerkes Karlsruhe-Land

In der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sollen Menschen einen sicheren Ort finden – für Begegnungen miteinander und mit Gott. Unser Bemühen ist es, eine Kultur zu schaffen, in der wir achtsam miteinander umgehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Das ist kein einmaliger Schritt. Wir sind immer wieder herausgefordert hinzuschauen, nachzufragen und unsere Ideen und Maßnahmen weiterzuentwickeln. Das braucht Zeit, Aufmerksamkeit und Sensibilität. Dem wollen wir gerecht werden und wissen daher, dass unsere Überlegungen sich verändern und wachsen werden. Dennoch bilden wir hier den aktuellen Stand unserer Arbeit ab.  
 
Folgende Dokumente, Hinweise und Maßnahmen haben wir bisher erarbeitet: 

Hinweise zum Verfahren

Die Verpflichtung zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts ergibt sich aus der „Richtlinie der Evangelischen Landeskirche in Baden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie – GewSchR) vom 15. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 29, S. 68)“.
Da jeder Rechtsträger und jede Einrichtung eigene Gegebenheiten, Risiken und Ressourcen hat, können Prozess und Text nur begrenzt standardisiert werden. Im Sinne der Entlastung, aber auch einer Vergleichbarkeit, soll dieses Muster dennoch helfen, ein ortsspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln. Im Folgenden wird durchgängig der Begriff „Kirchenbezirk“ verwendet. Hier sind die örtlichen Gegebenheiten maßgeblich.

Damit ein Schutzkonzept wirksam ist, wird es von der Leitung gewollt („Top-Down“) und von den Mitgliedern der jeweiligen Organisation entwickelt und gelebt („Bottom-Up“). Dabei ist der Prozess der gemeinsamen Erarbeitung und Weiterentwicklung genauso wichtig wie der Text selbst und der Beschluss des Kirchengemeinderates. Das Dekanat erfasst das Vorliegen des Schutzkonzepts.
Das jeweilige Leitungsorgan der Rechtskörperschaft trägt die Letztverantwortung für das institutionelle Schutzkonzept und dessen Umsetzung. 
 
Unser Schutzkonzept ist momentan noch in Arbeit.
 
Kontaktadresse:
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe-Land
Albstraße 43
76275 Ettlingen

📧 juweka-land@kbz.ekiba.de
 
Vertretungsberechtigte Person(en):
Joachim Zeitler
Verena Essig
 
Anschrift des Rechtsträgers:
Evangelischer Kirchenbezirk Karlsruhe-Land
Erwin-Vetter-Platz 9-11
76275 Ettlingen
 
Stand: 31.10.2026